Mieten Sie einen VIVA Bus
Ihr zuverlässiger Buspartner und Charter-Anbieter mit Sitz in Nürnberg, für individuelle und maßgeschneiderte Ausflugsfahrten, Veranstaltungen sowie im europaweiten Reiseverkehr.
Mit einem hochmodernen Komfortreisebus und unseren erfahrenen Bus-Piloten garantieren wir einen Mehrwert für jede Tour – ob Gruppenreise, Vereins- und Firmenausflug, Studienreise, Event oder Katalogreise.
Einfach direkt anfragen
0911 – 591214
Wir stehen Ihnen im Großraum Nürnberg, wie auch bei bundesweiten Abfahrtstellen zur Verfügung, egal wohin, egal wie lange. Wir vermieten für jeden Anlass und sind für Kooperationen immer offen.
BEWEGEN, ERLEBEN, mit LEIDENSCHAFT
- Busvermietung für Reiseveranstalter, Firmen, Institutionen, Schulen, Vereine
- Shuttle Service bei Großveranstaltungen und Messen
- Airport Service, Flight-Replacement, Diversion-Handling
- Busnotverkehr, Schienenersatzverkehr
- Schiffsbegleitung, Incoming, City Touren
- Mitarbeiter-Shuttle, Berufsverkehr
- VIP-Service für Konzerte, Events, Hochzeiten
- Bereitstellung von Reisebusfahrer, Begleiter und Reiseleiter auf fremden Bussen –
als Co-Dienstleistung mit Fachpersonal bei Ausfall, Urlaubsersatz oder für saisonale Anforderungen. Wenn Sie einen deutschsprachigen Reisebus-Chauffeur oder ein Team benötigen, rufen Sie uns an. Wir bieten individuelle und flexible Lösungen.
Gruppenreise
Tages- und Mehrtagesausflüge gemeinsam mit Freunden, Bekannten oder in einer Interessengemeinschaften neue Menschen und Kulturen kennenlernen, unvergessliche Erlebnisse, eindrucksvolle Begegnungen, schöne Momente, woran man sich gerne erinnert.
Schulausflug
Ob Grundschule oder Studierende, der Spaß bei Ausflügen stärkt in jeder Altersgruppe die Gemeinschaft, ein tolles Erlebnis das noch lange danach in der Schule oder auf dem Campus Gesprächsthema sein wird. VIVA hat ein Herz ♥️ für Kinder und Jugendliche
Vereine Firmen
Aktivitäten für einen starken Teamgeist, Zusammenhalt unter Kollegen oder im Verein, Erholung durch Erlebnis und Ortsveränderung – Reisen macht glücklich! Wir möchten die Zeit mit Ihren Kollegen zu etwas Besonderem machen, so individuell und vielseitig wie Sie selbst.
Aktivitäten für einen starken Teamgeist. Zusammenhalt unter Kollegen oder im Verein, Erholung durch Erlebnis und Ortsveränderung – Reisen macht glücklich! Wir möchten die Zeit mit Ihren Kollegen zu etwas besonderem machen, so individuell und vielseitig wie Sie selbst.
Shuttle-Service
Ihr Minibus Shuttle vom Hotel zum Flughafen oder zur Messe Nürnberg, für Event, VIP Begleitung, Rad-/ Ski- oder Wander-Bus, Hochzeit, Feiern, Veranstaltungen, Haustürabholung etc. Wir chauffieren Sie flexibel, individuell und pünktlich.
Transfer Incoming
Airport Service, Flight-Replacement, Diversion-Handling, Transfer zum Flughafen, zur Messe, zum Konzert und zur Oper, Incoming zum Schiff oder Hotel, City-Tour und Stadtführung. Im Premium Reisebus und frei nach Ihrem Zeitplan. NUE, MUC, FRA, HHN, STR, FMM, LEJ, CGN, PRG, CDG
Buspartner Charter
Buspartner für Reiseveranstalter ganzjährig sowie saisonal. Unsere vielseitigen Erfahrungen quer durch Europa spiegeln sich wieder in der Leidenschaft, Organisation und Qualität mit der wir die Reisen durchführen, als unverzichtbarer Mehrwert für Reisegäste und Auftraggeber.
Raum für Ihre Freiheit
– Reisebus mit Fahrer mieten –
Der VIVA Bus für jede Gelegenheit
Setra S 516 HD
First-Class für große Gruppen
53+1 Sitze
Alle Assistenz- und Sicherheitssysteme 360°, verstellbare Schlafsessel, Leseleuchten, WLAN, USB und 230V Anschlüsse, Doppelverglasung, Sonnenschutz, Klimaanlage mit Aktivfilter, Bordküche, Kaffeevollautomat, 2 Kühlschränke, Video/TV, Multimediasystem, Waschraum/WC etc.
Setra S 516 HDH Panorama
Der Premium Bus mit Panorama-Glasdach
50+1 Sitze
Alle modernen Assistenz- und Sicherheitssysteme, verstellbare Schlafsessel, Leseleuchten, WLAN, USB und 230V Anschlüsse, Doppelverglasung, Sonnenschutz, Klimaanlage mit Aktivfilter, Bordküche, Kaffeevollautomat, 2 Kühlschränke, Video/TV, Multimediasystem, Waschraum/WC etc.
Setra S 515 HD
Der Premium Bus mit Panorama-Glasdach
50+1 Sitze, verstellbare Schlafsessel, Fußstützen, Armlehnen, Sicherheitsgurte, Platztische, Leseleuchten, Gepäcknetze, Taschenablagen, Doppelverglasung, Sonnenschutz, 230V Anschlüsse, Klimaanlage mit Aktivfilter, Bordküche, Kaffeevollautomat, 2 Kühlschränke, Multimediasystem, Bildschirme, Waschraum/WC, Reiseleitersitz, Mikrofone
Setra S 515 HD
Der Premium Bus mit Panorama-Glasdach
50+1 Sitze, verstellbare Schlafsessel, Fußstützen, Armlehnen, Sicherheitsgurte, Platztische, Leseleuchten, Gepäcknetze, Taschenablagen, Doppelverglasung, Sonnenschutz, 230V Anschlüsse, Klimaanlage mit Aktivfilter, Bordküche, Kaffeevollautomat, 2 Kühlschränke, Multimediasystem, Bildschirme, Waschraum/WC, Reiseleitersitz, Mikrofone
Mercedes CitySprinter
VIP Bus und vielseitiges Shuttle
16+1 Sitze +10 Stehplätze
Für Business, Airport, Messe, Haustürtransfer, Ski- und Wander-Taxi, Biker-Transfer, Sightseeing etc.
Verstellbare Relaxsitze, Klapptische, Privacy Verglasung, Sonnenschutz, Klimaanlage, Kühlbox, Espressomat, Multimedia, Kofferraum, Skiträger, Fahrrad-Anhänger
SIE bestimmen das Ziel – WIR sorgen für eine komfortable Umsetzung
Mit einer präzisen Planung und sorgfältigen Durchführung garantieren wir eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wenn Sie bei VIVA einen Reisebus mieten oder für einen Ausflug buchen, bieten wir bei Bedarf auch die Gästebetreuung vor Ort an, gestalten den Bus passend zu einem Event und erstellen ein indivudelles Programm ganz nach Ihren Wünschen. Ihr Anspruch ist unsere Herausforderung. Dabei geben wir stets unser Bestes, zu einem garantiert fairen Festpreis. Für Ihr Anliegen rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Online Formular Bus mit Fahrer mieten
Einsteigen und Wohlfühlen
Die Meinung unserer Kunden
Bewerten Sie Ihr Erlebnis
Über Gäste oder Auftraggeber die sich positiv an uns erinnern, freuen wir uns ganz besonders. Wir nehmen jede Mitteilung ernst und veröffentlichen, sofern Sie zustimmen, hier Ihren Beitrag oder übernehmen aktuelle Google-Einträge.
Senden Sie uns Ihr Feedback mit Klick auf den Button –
VIVA Logistik GmbH + VIVA Reisen GmbH Nürnberg
Vielen Dank für Ihr Interesse und dass Sie VIVA gewählt haben. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, höchste Maßstäbe für unsere Kunden zu erfüllen und garantieren eine ausgezeichnete Ausführung Ihrer Aufträge. Sie profitieren von unserer Expertise in allen erforderlichen Kernthemen und einem ehrlichen sowie fairen Miteinander. Dafür stehe ich als Verkehrsleiter und Geschäftsführer persönlich im Wort.
Ihr Tony Hahn
Für unsere Umwelt
Danke, dass Sie den Bus wählen!
VIVA Reisen fährt ausschließlich mit Fahrzeugen in umweltfreundlicher Euro VI Technologie.
Wenn Sie mit dem Bus verreisen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unserem Klima. Der Reisebus in Euro VI Technologie ist das umweltfreundlichste motorisierte Verkehrsmittel überhaupt. Nachhaltiger als mit dem VIVA Bus können Sie nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad verreisen.
Gesetzliche Einschränkungen
Für Reisebus-Piloten sind Lenk- und Ruhezeiten auf europäischer Ebene einheitlich geregelt. Sie gelten analog für alle Berufskraftfahrer von Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im gewerblichen Einsatz. Der entsprechende Gesetzestext ist die EU-Verordnung 561/2006. In Deutschland wird diese Vorgabe durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt.
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Begriffserklärung |
EG- und EWR-Regelungen, Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung
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LENKZEIT | Zeitraum, in dem der Fahrer ausschließlich mit Fahrtätigkeit beschäftigt ist. | |
Tageslenkzeit |
summierte Gesamtlenkzeit zwischen Ende |
Max. 9 Std. Max. zweimal die Woche 10 Std. |
Wochenlenkzeit | summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche (Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr). | Max. 56 Std. bei max. wöchentl. Höchstarbeitszeit von 60 Std. Max. 90 Std. in zwei aufeinander folgenden Wochen. |
Lenkdauer | Gesamtlenkzeit zwischen Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung und erneuter Ruhezeit/Fahrtunterbrechung |
Max. 4,5 Std. Dann Fahrtunterbrechung: Mind. 45 Min. oder 15 Min. gefolgt von 30 Min. oder Ruhezeit. |
Fahrtunterbrechung | Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausübt und keine anderen Arbeiten ausführen darf = ausschließlich zur Erholung. | |
RUHEZEIT | Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. | |
tägliche Ruhezeit | Innerhalb von 24 Stunden nach Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss Fahrer neue tägliche Ruhezeit genommen haben. | |
regelmäßige tägliche Ruhezeit | Mind. 11 Std. | |
reduzierte tägliche Ruhezeit | mind. 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden. | zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten. |
Splitting | Möglichkeit, die regelmäßige tägliche Ruhezeit in zwei Teilen zu nehmen. |
Erster Teil: mind. 3 Std.; zweiter Teil: mind. 9 Std. (= reduzierte tägliche Ruhezeit). |
wöchentliche Ruhezeit |
Spätestens am Ende von 6 Tagen (6x 24-Stunden-Zeiträumen) nach Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Sonderregelung für grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen: 12-Tage-Regelung, sofern vor diesem Zeitraum eine Ruhezeit von mindestens 45 Std. eingehalten wurde |
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regelmäßige wöchentliche Ruhezeit | Mind. 45 Std. | |
reduzierte wöchentliche Ruhezeit | mind. 24 Stunden, aber weniger als 45 Stunden. | In zwei aufeinander folgende Wochen höchstens eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit bei Ausgleich durch eine gleichwertige unterbrechungsfreie Ruhepause vor Ende der 3. Woche |
Mehrfahrerbetrieb | Die Lenk- und Ruhezeiten sind auf einen Zeitraum von 30 Std. statt 24 Std. zu berechnen; generelle tägliche Ruhezeit für die Mehrfahrerbesatzung von mindestens 9 Stunden. | |
ARBEITSZEIT | Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende. Neben Fahrtätigkeit/Lenkzeit umfasst die Arbeitszeit: Bus- und Abfahrtskontrolle, Fahrtvorbereitung, Be- und Entladen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, Reinigung und technische Wartung, Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und insbesondere der Fahrgäste. Keine Arbeitszeiten sind: Ruhezeiten, Ruhepausen, Zeiten als Fahrer 2 auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine. |
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tägliche Arbeitszeit | Max. 8 Std. Max. 10 Std. –> Innerhalb von 6 Kalendermonaten/24 Wochen durchschnittlich 8 Std. |
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wöchentliche Arbeitszeit | Max. 48 Std. Max. 60 Std. –> innerhalb von 6 Kalendermonaten/24Wochen durchschnittlich 48 Std. |
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BEREITSCHAFTSZEIT | Wartezeit, in der Fahrer am Arbeitsplatz verfügbar bleibt, um der etwaigen Aufforderung nachzukommen, die Fahrtätigkeit (wieder) aufzunehmen oder andere Arbeiten zu verrichten. Keine Arbeitszeit. Beispiele: Beifahrer (neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine), Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung auf der Fähre oder im Zug, Wartezeiten an den Grenzen, Wartezeiten infolge von Fahrverboten, Warten auf Be- und Entladen, Warten auf Fahrgäste. |
Bereitschaftszeiten sind nur bei Fahrzeugen > 3,5 t zGG möglich. Umfang ergibt sich aus Höchstgrenze „Arbeitszeit“ und Mindesteinhaltung Lenkzeitunterbrechung, Ruhepausen und Ruhezeiten. |
Sofern Tourenplanungen an die genannten Grenzen stoßen, fragen Sie uns, damit wir gemeinsam einen optimalen sowie entspannten Tourenverlauf besprechen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIVA Reisen GmbH sowie VIVA Logistik GmbH, nachfolgend als VIVA bezeichnet, innerhalb dem Geschäftsgegenstand der gewerblichen Personenbeförderung und dem Mietomnibusverkehr (AGB-Mietomnibus).
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote von VIVA sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch VIVA zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 2 und § 3 bleiben unberührt.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die Leistung umfasst nicht:
1. die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Fahrt,
2. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
3. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
4. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
5. die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Leistungsänderungen durch VIVA, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von VIVA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. VIVA hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung durch VIVA möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
§ 4 Preis und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten als Mindestansatz 400km pro angefangenen Kalendertag (max. 15 Std.-Schichtzeit) mit € 2,30/km im Inland sowie € 2,60/km im Ausland jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Mehrkilometer sind entsprechend zu addieren. Eine Vergütung von Minderkilometer ist ausgeschlossen.
2. Nebenkosten, wie z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer, sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde im Mehrtageseinsatz etwas Abweichendes vereinbart (im Regelfall freie Kost und Logie für den Fahrer).
3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes und der Durchführung der Leistung die Selbstkosten von VIVA, insbesondere für Kraftstoff und Löhne um mehr als 5%, so ist VIVA ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietpreis insgesamt entsprechend zu berichtigen.
4. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
5. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
6. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug binnen 7 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug kann VIVA Zinsen mit 5% über den jeweils aktuellen Dispozins der eigenen Hausbank verlangen.
7. VIVA ist berechtigt, von Privatkunden sowie Kunden mit Sitz im Ausland den Mietpreis in voller Höhe als Vorauszahlung bei Vertragsabschluss zu verlangen.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
1. Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat VIVA dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der von VIVA ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse.
VIVA kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren: Bei einem Rücktritt
1. bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei
2. ab 29 bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 30%
3. ab 10 Tage bis 48 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 50%
4. ab 48 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 90%
wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden bei VIVA überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Der Entschädigungsanspruch entfallt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen durch VIVA zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt, sofern solche anwendbar sind.
2. Kündigung
2.1. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind, ist er unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist VIVA verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
2.2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den VIVA nicht zu vertreten hat.
2.3. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmer eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch VIVA
1. Rücktritt
VIVA kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die VIVA nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
2. Kündigung
2.1. VIVA kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist VIVA auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern sofern dies a) noch zumutbar ist und b) ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
2.2. Kündigt VIVA den Vertrag, steht VIVA eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 7 Haftung
1. VIVA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. VIVA haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane, Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
§ 8 Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung von VIVA bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschrankt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis 4.000 € gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt.
2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 € übersteigt.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
4. VIVA haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruht.
5. Der Besteller stellt VIVA und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3 a – e umschriebenen Sachverhalte beruhen.
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
1. Gepäck im normalen Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mit befördert.
2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste wahrend der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für VIVA unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber VIVA bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an VIVA zu richten.
4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz von VIVA.
2. Gerichtsstand
2.1. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von VIVA.
2.2. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz von VIVA.
2.3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§ 12 Freiwillige Verbraucherstreitbeilegung
VIVA nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend werden, informiert VIVA die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Für alle Reiseverträge und Fahraufträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online- Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/main hingewiesen.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
AGB Stand: 01/2024
Die Veröffentlichung einer neueren Version ersetzt automatisch die vorherige AGB. Innerhalb laufender Aufträge ist die zum Vertragsschluss gültige Version bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages anwendbar.